Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Der Firma: Die Wiener Stuckmanufaktur GmbH

FN 166659m

(Fassung August 2003)

Alle Vertragsabschlüsse und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich unter Berücksichtigung nachstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen, welche einen integrierenden Bestandteil jedes mit der Die Wiener Stuckmanufaktur GmbH geschlossenen Vertragsverhältnisses bilden. Abweichungen bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen von diesem Formerfordernis.
Darüber hinaus gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen ebenfalls für nach Vertragsabschluß erteilte Zusatz- und Änderungsaufträge. Mündliche Nebenabreden sowie Einkaufsbedingungen des Käufers sind nicht verbindlich. Auf Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes BGBl 140/1979, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 185/1999, sind die Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht anzuwenden.

1. Vertragabschluss

1.1. Die in unseren Katalogen und Drucksorten angegebenen Gewichte, Maße, Formen und sonstigen Spezifikationen sind lediglich ungefähre Werte; technische Änderungen behalten wir uns vor.

1.2. Unsere Angebote sind, sofern keine anderen Angaben gemacht werden, vier Wochen ab dem auf dem Anbot genannten Datum gültig und können nur durch rechtzeitig eingelangte schriftliche Erklärung angenommen werden.

1.3. Die Annahme/Bestätigung von Kundenbestellungen erfolgt durch Auftragsbestätigung. Maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung. Weicht dieser vom Bestellinhalt ab, gilt das Einverständnis des Kunden, sofern er nicht binnen 4 Tagen ab Zugang mit Einschreiben widerspricht, als gegeben.

2. Preise

Die Preise für unsere Produkte sind Laufmeter- bzw. Stückpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab unseren Verkaufsstellen unverpackt. Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Empfängers.

3. Lieferfristen

Angaben über Lieferzeit sind annähernd und unverbindlich. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung, auch aus anderen Verpflichtungen uns gegenüber, in Verzug ist. Unsere Lieferpflicht ruht weiters, solange wir an der Lieferung aus nicht ausschließlich von uns zu vertretenden Umständen gehindert sind. Zu diesen nicht ausschließlich von uns zu vertretenden Umständen zählen unter anderem, höhere Gewalt und außerordentliche Hindernisse, wie insbesondere auch alle behördlichen bzw. sonstigen außerhalb unserer Einflusssphäre liegenden Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Abwicklung des Vertrages bzw. die Preisgestaltung haben könnten. Gleicherweise gilt dies auch bei allen unvorhergesehenen von unserem Willen unabhängigen Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, bei Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördlichen Anordnungen welcher Art immer, teilweisem oder gänzlichem Ausfall von Lieferungen durch bestehende oder in Aussicht genommene Bezugsquellen.

Ein Lieferverzug liegt erst vor, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist trotz bestehender Lieferpflicht ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

Sollte der Käufer bezüglich der Abnahme (z.B. Abrufaufträge) oder Zahlung in Verzug geraten, so haben wir, unbeschadet des Anspruches auf Erfüllung, das Recht, vor dem noch offen stehenden Teil eines Abschlusses ohne besonderes Angebot, Mahnung, und Nachfrist, zurückzutreten. Aufgelaufene Lagerkosten und Spesen für die nicht abgerufene Ware gehen zu Lasten des Käufers. Diese Bedingungen gelten auch für alle späteren Lieferungen unsererseits an den Käufer.

4. Abnahme und Lieferung

4.1. Die Ware gilt mit der Aufgabe (Bahn, Post, bzw. Spedition) in Wien als abgenommen und reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers ab Werk Wien.

4.2. Die gelieferten Waren sind seitens des Käufers unverzüglich nach Anlieferung und vor Weiterverarbeitung mit der gehörigen Sorgfalt zu überprüfen (§ 377, 378 HGB) und feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche, sofort schriftlich zu rügen. Beanstandungen bereits verarbeiteter Ware können nicht angenommen werden.

4.3. Im Falle der berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge sind wir unter Ausschluss des Wahlrechtes des Bestellers, nach eigenem Ermessen, den jeweiligen Umständen entsprechend berechtigt entweder die mangelhafte Ware gegen mangelfreie auszutauschen, oder vom Vertrag zurückzutreten und den bereits erlegten Kaufpreis zurückzuerstatten, oder eine Preisminderung zu gewähren.

4.4. Unsere Stuckelemente werden nur in reiner Handarbeit hergestellt, Luftbläschen und dergleichen sind fertigungsbedingt, sowie Risse, die beim Transport auftreten können sind durch die Armierung bedeutungslos und können mit Retuschiermittel leicht bearbeitet werden und stellen daher keine Mängel dar.

4.5. Im Fall unsachgemäßer Behandlung oder Verarbeitung unserer Produkte, wie auch im Fall der eigenmächtigen Mängelbehebung sind alle Ansprüche gegen uns ausgeschlossen. Unsere anwendungstechnischen Beratungen und Anleitungen in Wort und Schrift sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von seiner Aufgabe, das Produkt vor Verarbeitung oder Verwendung auf seine Eignung zu überprüfen.

4.6. Schadenersatzansprüche können durch den Käufer nur dann geltend gemacht werden, wenn der Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

5. Retouren

Der Kunde ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zu den von uns im Einzelfall festgelegten Bedingungen zu Rücksendung gelieferter Ware berechtigt; in jedem Fall hat die Rücksendung franko und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden zu erfolgen, überdies wird eine Manipulationsgebühr in Höhe von 20% des Kaufpreises verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich eines Skontos von 2% oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto, bei uns einlangend, vorzunehmen. Bei Überschreiten des Zahlungszieles gelten sowohl Mahngebühren von € 4,– pro Mahnstufe, als auch Verzugszinsen von 16% per anno als vereinbart. Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als der Kunde seine Zahlung pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung haben wir das Recht ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebener Wechsel, sofortige Bezahlung zu fordern.

6.2. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglicher Rückbehaltungsrechte zu verlangen.

Ebenso gelten im Fall des Zahlungsverzuges sämtliche gewährten oder vereinbarten Rabatte oder Ratenzahlungsvereinbarungen als widerrufen, sodass die ursprüngliche Forderung ohne Skonto oder Rabatt zur Gänze wiederauflebt und sofort zur Gänze zu bezahlen ist.

6.3. Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Insbesondere steht dem Kunden wegen derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf Zurückbehaltung, Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Forderungen aus anderen Geschäftsfällen können nur nach deren rechtskräftiger Feststellung oder im Falle unseres Anerkenntnisses gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.

7. Rücktrittsrecht

7.1. Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung.

7.2. Sollten uns nach Vertragsabschluß negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Bezahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgeltes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grunde diese entstanden sein mögen. Der Käufer trägt alle Gefahr für die gelieferte Ware, er hat sie auf seine Gefahr und Kosten für uns zu verwahren. Zahlt der Kunde mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen weder weiterveräußert noch verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen sind wir unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Kunden dennoch veräußert, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderung des Kunden. Die Forderung des Kunden gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten, und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängerten Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort, anzuwendendes Rechts

Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Als ausschließlich zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit sämtlichen mit uns getroffenen Vereinbarungen wird das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Regelungen aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen sind nicht anzuwenden.

10. Verbindlichkeit des Vertrages

Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird davon die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.

Information gem. § 19 Abs 3 AStG

Alternative Streitbeilegung Gesetz - Online Geschäfte

The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at https://ec.europa.eu/consumers/odr. We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.